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Fragen und Antworten

Was wird mit der Volksinitiative verlangt, und was nicht?

Wir möchten den Einsatz von Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen, reduzieren. Damit schützen wir Menschen, Tiere und die Umwelt besser vor den negativen Auswirkungen von Feuerwerk.

Die Initiative stellt kein absolutes Verbot dar. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, wie zum Beispiel bengalische Feuer oder Vulkane, könnten weiterhin verkauft und verwendet werden. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung, wie Feiern zum 1. August, können die Kantone Ausnahmen vorsehen. Grosse, öffentliche Feuerwerke, die bei vielen Menschen positive Emotionen auslösen, sind also nach wie vor möglich. Diese finden in einem zeitlich und örtlich klar definierten Rahmen statt, wodurch sich ein grosses Publikum daran erfreuen kann und sich die negativen Auswirkungen deutlich reduzieren lassen. Dagegen würde künftig unterbunden, dass Einzelpersonen unkoordiniert Feuerwerk knallen lassen und Menschen, Tiere und die Umwelt dadurch beeinträchtigt werden.

Werde ich noch Vulkane zünden können?

Ja. Wir möchten private Feuerwerke einschränken, die Lärm verursachen. Insbesondere Vulkane, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Fackeln und Feuershows sind davon nicht betroffen – ebenso wenig wie Höhenfeuer, Laser- oder andere Lichtshows. Dies unter dem Vorbehalt, dass keine speziellen Lärmeffekte erzeugt werden.

Werde ich weiterhin Anlässe mit Kanonenschiessen organisieren können?

Ja, traditionelle Kanonenschiessen sind von der Initiative nicht betroffen.

Warum braucht es eine nationale Regelung?

Momentan gibt es auf Kantons- und Gemeindeebene verschiedene Regelungen zu Feuerwerk. Dies führt dazu, dass überall andere Regeln gelten und es zu einem regulatorischen Flickenteppich kommt. Es braucht zwingend eine nationale Lösung, die Rechtsklarheit schafft.

In einigen Schweizer Gemeinden, wie Davos (GR) oder Bubikon (ZH), ist Feuerwerk bereits heute stark eingeschränkt. Doch die Erfahrung zeigt: Viele Kantone und Gemeinden können die bestehenden Vorschriften nicht konsequent umsetzen, da Feuerwerk weiterhin niederschwellig in der Schweiz gekauft werden kann. In diversen Gemeinden wurden die geltenden Feuerwerksverbote missachtet oder es wurde Feuerwerk ausserhalb der dafür vorgesehenen Zeiten gezündet. Dabei wurde oftmals keine Rücksicht auf andere Menschen, Tiere oder die Umwelt genommen.1 Aus unserer Sicht ist es deshalb essenziell, dass der Verkauf von lärmerzeugendem Feuerwerk eingeschränkt und schweizweit einheitlich geregelt wird.

siehe, zum Beispiel, Artikel im 20 Minuten «Musste die Nacht mit Hund im Badezimmer verbringen» (01.01.2025) sowie in der Basler Zeitung «Aufruhr in Pratteln – «Plötzlich sind Böller auf uns zugeflogen» (02.01.2025).

Feuerwerk betrifft nur wenige Tage pro Jahr. Ist die geforderte Einschränkung nicht über das Ziel hinausgeschossen?

Es gibt explizit auch Ganzjahresfeuerwerk, das jederzeit online gekauft werden kann. Sowohl vor wie auch nach dem 1. August oder Silvester wird Feuerwerk gezündet. Sei dies, weil es tatsächlich keine Einschränkung gibt oder weil gegen kommunale Auflagen verstossen wird. Die Einschränkung von Feuerwerk mit der Feuerwerksinitiative schafft hier Klarheit und schützt Menschen und Tiere vor plötzlicher privater Knallerei.

Weshalb wird der Verkauf neben der Verwendung von Feuerwerk ebenfalls eingeschränkt?

Wird der Verkauf von Feuerwerk nicht ebenfalls eingeschränkt, läuft man Gefahr, dass Feuerwerke trotz Einschränkungen zu nicht erlaubten Zeiten oder an nicht erlaubten Orten verwendet werden.

Beispielsweise ist in einigen Schweizer Gemeinden, wie Davos (GR) oder Bubikon (ZH), Feuerwerk bereits heute stark eingeschränkt. Doch die Erfahrung zeigt: Viele Kantone und Gemeinden können die bestehenden Vorschriften nicht konsequent umsetzen, da Feuerwerk weiterhin niederschwellig in der Schweiz gekauft werden kann. In diversen Gemeinden wurden die geltenden Feuerwerksverbote missachtet oder es wurde Feuerwerk ausserhalb der dafür vorgesehenen Zeiten gezündet. Dabei wurde oftmals keine Rücksicht auf andere Menschen, Tiere oder die Umwelt genommen.1 Aus unserer Sicht ist es deshalb essenziell, dass der Verkauf von lärmerzeugendem Feuerwerk eingeschränkt und schweizweit einheitlich geregelt wird.

siehe, zum Beispiel, Artikel im 20 Minuten «Musste die Nacht mit Hund im Badezimmer verbringen» (01.01.2025) sowie in der Basler Zeitung «Aufruhr in Pratteln – «Plötzlich sind Böller auf uns zugeflogen» (02.01.2025).

Welche Alternativen gibt es zu lauten Feuerwerken?

Ob privat oder bei grösseren Veranstaltungen – es gibt viele Möglichkeiten, besondere Momente ohne lauten Knall zu feiern.

Für private Feiern bieten sich Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane oder Fackeln an. Sie sorgen für eine festliche Atmosphäre, ohne Lärm und Stress für Mensch und Tier. Für grössere Anlässe gibt es innovative Alternativen wie Laser- und Lichtshows, Drohnenshows, lautlose Pyrotechnik, digitale Feuerwerke oder beeindruckende holografische Projektionen.

Was würde die Volksinitiative bringen?

Mit der Initiative würde das Abfeuern von lautem Feuerwerk nur noch bei Anlässen von überregionaler Bedeutung erlaubt sein. Das hätte spürbare Vorteile: Die Lärmbelastung würde deutlich sinken, was sowohl Menschen als auch Tiere entlastet. Weniger Feuerwerk bedeutet zudem weniger Luft- und Bodenverschmutzung (beispielsweise durch Feinstaubemissionen oder liegen gebliebener Abfall), eine geringere Brandgefahr und weniger Unfälle.

Bei geplanten und bewilligten Feuerwerken können zudem einfacher Vorkehrungen zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt getroffen werden. Beispielsweise könnten die Behörden bei bewilligten Feuerwerken Auflagen zur Entsorgung von Feuerwerksabfällen machen. Auch Personen mit Heim- oder Nutztieren könnten frühzeitig Vorkehrungen zum Schutz ihrer Tiere treffen.

Inwiefern schützt die Initiative Menschen?

Die Initiative schützt Menschen vor schädlichem und unnötigem Lärm – insbesondere Menschen, die ohnehin schon vulnerabel sind.

Laute Explosionen belasten Menschen: Viele empfinden Feuerwerkslärm als sehr unangenehm, und er kann für ohnehin schon vulnerable Gruppen ernsthafte Folgen haben. Besonders betroffen sind Kinder, ältere Menschen und psychisch belastete Personen – für sie kann das plötzliche, unkontrollierbare Knallen Angstzustände bis hin zu Panikattacken auslösen. Auch entstehen beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern hohe Lärmpegel, die bei Menschen zu einer Hörschwellenverschiebung (Vertäubung) und zu Ohrengeräuschen (Tinnitus) führen können.1

Zudem schützt die Initiative unsere Gesundheit, indem sie gefährliche übermässige Feinstaubemissionen verhindert. Durch das Abbrennen von Feuerwerk kann es kurzfristig zu stark erhöhten Feinstaubkonzentrationen in der Luft kommen, die die Tagesgrenzwerte zum Teil deutlich überschreiten. Dies kann insbesondere für Menschen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen gefährlich sein, und im schlimmsten Fall zu Asthmaanfällen oder Herzinfarkten führen.2

Letztlich sollen Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerk reduziert werden, da es dabei nach wie vor regelmässig zu Verletzungen sowie zu Sachschäden kommt. Insbesondere führen unsachgemässe Handhabung und der fahrlässige Einsatz von pyrotechnischem Material immer wieder zu Zwischenfällen.

1 Siehe Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» und, u. a., Beitrag vom SRF «So schädlich ist Feuerwerk fürs Klima wirklich» (31.07.2023).

2  Siehe Von Arx, Urs (2014): Feuerwerkskörper. Umweltauswirkungen und Sicherheitsaspekte.

Inwiefern schützt die Initiative Tiere?

Die Initiative schützt Heim-, Wild- und Nutztiere vor schädlichem und unnötigem Lärm. Die plötzlichen knallenden Geräusche lösen bei Tieren Stress und Panikreaktionen aus. Dies führt dazu, dass einige Heimtiere weglaufen und vermisst werden. Viele Heimtierhalterinnen und -halter sehen sich gezwungen, rund um den 1. August und Silvester mit ihren Hunden oder anderen Heimtieren zu verreisen.

Feuerwerk schadet auch Nutz- und Wildtieren: Viele landwirtschaftliche Nutztiere sind Fluchttiere. In ihrer Panik versuchen sie zu fliehen. Dabei kommt es zu Unfällen, Verletzungen und Todesfällen, die einfach vermeidbar wären. Dasselbe gilt für Wildtiere. Insbesondere in der Silvesternacht verbrauchen sie durch die Flucht wichtige Energiereserven oder werden aus dem Winterschlaf gerissen und dadurch geschwächt.

Es gibt nur wenige ethisch vertretbare Möglichkeiten, Tiere – etwa durch den Einsatz von Medikamenten – wirksam vor Feuerwerkslärm zu schützen. Die Initiative bietet eine Lösung, die sowohl den Schutz der Tiere als auch die gesellschaftlichen Bedürfnisse besser in Einklang bringt.

Inwiefern schützt die Initiative unsere Umwelt?

Die Initiative schützt unsere Luft, unsere Böden und Gewässer. Der durch Feuerwerk verursachte Umweltschaden ist unnötig und vermeidbar.

Beim Zünden von Feuerwerkskörpern entstehen jährlich etwa 1300 Tonnen Abfall, die zu einem grossen Teil im öffentlichen Raum und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen bleiben. Die Räumung verursacht hohe Kosten und stellt Landwirtinnen und Landwirte vor eine Herausforderung. Liegen gebliebener Abfall stellt eine Gefahr für Tiere dar und zerfällt schliesslich unter anderem zu Mikroplastik.

Beim Abbrennen von Feuerwerk werden jährlich mehrere hundert Tonnen Feinstaub freigesetzt. Dies entspricht 2 bis 3 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen der Schweiz. Als Niederschlag gelangt der Feinstaub in Böden und Gewässer. Gleiches gilt für jährlich etwa 100 Tonnen an Metallen sowie kanzerogene und persistente organische Schadstoffe, die durch Feuerwerkskörper freigesetzt werden.1

1 Alle Zahlen zu diesem Argument stammen aus der Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Schränkt die Initiative die persönliche Freiheit ein?

Die Initiative zielt darauf ab, die Freiheit aller zu schützen - einschliesslich derjenigen, die unter Lärm und Umweltverschmutzung leiden. Sie fördert rücksichtsvolles Verhalten in der Gesellschaft und schützt die Umwelt sowie vulnerable Gruppen wie Tiere und Menschen.

Wir erachten diese Einschränkung der persönlichen Freiheit als verhältnismässig: Feuerwerk soll nicht grundsätzlich verboten, sondern lediglich eingeschränkt werden. Grosse, öffentliche Feuerwerke können weiterhin zeitlich und örtlich beschränkt bestaunt werden. Dagegen würde künftig unterbunden, dass Einzelpersonen unkoordiniert, flächendeckend und über mehrere Stunden bis Tage Feuerwerk knallen lassen. Damit setzen wir bei der Umsetzung der Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk auf einen pragmatischen Ansatz.

Haben Feuerwerke in der Schweiz Tradition?

Tradition und Bräuche sind nicht starr, sondern entwickeln sich mit der Zeit weiter. Silvester und 1. August sind mehr als laute Explosionen. Viele schöne Bräuche rund um diese Festtage wie Glockengeläute, Höhenfeuer, Sonnen, Vulkane und Lampions schaffen eine festliche Stimmung, ohne unnötige Schäden. Die Initiative sorgt dafür, dass solche Traditionen gestärkt werden und nicht von lautem, unkoordiniertem Feuerwerk übertönt werden.

Für einige Menschen gehören Feuerwerke nichtsdestotrotz zu den Feierlichkeiten zur Jahreswende und zum 1. August. Dabei schauen sich viele zwar gerne Feuerwerke an, müssen diese aber nicht selbst zünden.1 Entsprechend bleiben schöne, öffentliche Feuerwerke, die bei vielen Menschen positive Emotionen auslösen, auch nach Annahme der Initiative möglich. Auch Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, wie zum Beispiel bengalische Feuer oder Vulkane, könnten weiterhin gezündet werden – ein Fest für alle.

1 siehe Studie von gfs.bern (2024): Feuerwerksinitiative: Balanceakt zwischen Tradition, Umwelt und Freiheit

Welche Auswirkungen erwarten wir auf den Tourismus?

Wir gehen davon aus, dass sich das Verbot positiv auf den Tourismus auswirken könnte. Einerseits müssten Tierhalterinnen und Tierhalter in der Schweiz nicht mehr ins Ausland ausweichen, um ihre Tiere rund um den 1. August und Silvester zu schützen. Andererseits gibt es in vielen Ländern – zum Beispiel in Deutschland – Menschen und Tiere, die unter Feuerwerk leiden. Für sie könnte die Schweiz als ruhigeres Reiseziel attraktiver werden. Letztlich könnten grosse, überregionale Feuerwerke, die viele Menschen anziehen, weiterhin mit einer Bewilligung durchgeführt werden.

Wie häufig kommt es zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern?

Die Initiative entlastet unser Gesundheits- und Sicherheitssystem und verhindert vermeidbare Unfälle. Beim Zünden von Feuerwerk kommt es nämlich regelmässig zu Unfällen, bei denen sich Menschen zum Teil schwer verletzen. Dass dies das Gesundheits- und Sicherheitswesen belastet, zeigen die Bilanzen, die einzelne Kantone nach Silvester jeweils ziehen. Die Polizeien zahlreicher Kantone melden Dutzende Einsätze in der Neujahrsnacht, meist wegen Unfug mit Feuerwerkskörpern oder Bränden.1

Besonders wenn Feuerwerk nicht sachgerecht verwendet wird, kann es zu Unfällen oder Bränden an Gebäuden, in Wäldern oder auf Feldern kommen. Diese stellen eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Infrastrukturen dar. Laut der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung gab es von 2016 bis 2020 im Durchschnitt rund 200 Unfälle pro Jahr bei Erwerbstätigen. Bei den Verletzungen treten am häufigsten Verbrennungen (40 Prozent) und Gehörschäden (35 Prozent) auf. Etwa 80 Prozent dieser Unfälle passierten in der Schweiz. Zwischen 2018 und 2022 wurden jedes Jahr durchschnittlich 8500 Gebäudebrandfälle registriert. Davon waren im Schnitt 93 Brände – also rund 1,1 Prozent – auf Feuerwerk zurückzuführen. Die Schadensumme betrug in den letzten Jahren durchschnittlich 0,79 Millionen Franken.2

1 Im Kanton St. Gallen hat die Polizei beispielsweise in der Silvesternacht 2024 80 Einsätze geleistet (siehe Kanton St. Gallen (01.01.2025): Silvesternacht 2024/2025), im Kanton Zürich wurden 60 Ereignisse in Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern registriert (siehe Kanton Zürich (01.01.2025): Bilanz der Kantonspolizei Zürich zur Silvesternacht). Weitere Zahlen zum Silvester 2023 finden sich u.a. im Beitrag vom SRF (01.01.2023): Viel Arbeit für die Polizei in der Silvesternacht.

2 siehe Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Wo wird das in der Schweiz gezündete Feuerwerk produziert?

Etwa drei Viertel der verwendeten Feuerwerkskörper werden importiert. Mit Abstand das wichtigste Herkunftsland ist China. Die Schweizer Produktion umfasst vor allem lautlose Feuerwerkskörper wie Vulkane, bengalische Feuer, Wunderkerzen, Tischbomben, Konfetti-Kanonen und anders Tischfeuerwerk.1

1 siehe Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Welche Auswirkungen hätte die Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk auf die Wirtschaft?

Laut Bundesrat wären die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft insgesamt gering.1 In der Schweiz gibt es nur vier Hersteller von Feuerwerkskörpern. Diese wären kaum betroffen, da sie bereits heute fast ausschliesslich lärmarme Artikel wie Vulkane, bengalische Feuer oder Tischfeuerwerk produzieren. Für Importfirmen, die laute Feuerwerkskörper – meist aus China – vertreiben, würde sich der Absatz hingegen verringern oder auf leisere Alternativen verlagern. Besonders betroffen wären Fachhändler, die ausschliesslich Feuerwerkskörper verkaufen oder professionelle Feuerwerke durchführen.

Gleichzeitig eröffnet die Initiative Chancen für eine nachhaltigere Wirtschaft. Die Nachfrage nach innovativen, umweltfreundlicheren Alternativen wie Drohnenshows oder Lichtinstallationen könnte steigen. Langfristig profitieren auch Gesellschaft und Umwelt: Weniger Feuerwerk bedeutet geringere Kosten durch Gesundheits- und Umweltschäden. Auch im Tourismus könnte eine feuerwerksärmere Umgebung als attraktiver wahrgenommen werden.

1 siehe Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Inwiefern schützt die Initiative Bauernfamilie und ihre Tiere?

Landwirtschaftliche Nutztiere wie Kühe oder Pferde sind ursprünglich Fluchttiere. In Angst versetzt, versuchen einige Nutztiere zu fliehen, was mit einem erheblichen Unfall- und Verletzungsrisiko einhergeht. Für landwirtschaftliche Betriebe kann dies nicht nur emotional belastend sein, sondern auch finanzielle Folgen haben – etwa wenn eine Rinderherde infolge eines unangekündigten Feuerwerks auf der Sommerweide ausbricht, den Zaun beschädigt und unklar bleibt, wer für den Schaden aufkommt.

Auf Weiden liegen gebliebener Abfall stellt zudem eine Gefahr für Tiere dar: Feuerwerkskörper und Pulverreste können entweder direkt von den Weidetieren verzehrt oder – durch die Mähmaschine zerfetzt - in den Heuvorrat des Winters gelangen und von den Tieren auf diesem Weg gefressen werden.

Wie viel Abfall entsteht beim Zünden von Feuerwerk?

Jährlich fallen in der Schweiz rund 1300 Tonnen Abfall durch Feuerwerksrückstände an.1 Dabei gelten Abfälle aus der privaten Verwendung von Feuerwerk als Siedlungsabfall. Daher ist jede Person eigentlich selbst dafür verantwortlich, den verursachten Feuerwerksabfall wieder aufzusammeln und umweltgerecht zu entsorgen. Das ist jedoch oft schwierig – vor allem bei Feuerwerk, das in der Nacht gezündet wird und einige hundert Meter entfernt vom Zündort zu Boden fällt. Deshalb bleiben viele abgebrannte Feuerwerkskörper einfach in der Umwelt liegen. Diese Rückstände gelten dann als gelitterter Abfall. Die Reinigung von Strassen, Parks und Grünflächen verursacht Kosten, die von der öffentlichen Hand – also von Kantonen oder Gemeinden – getragen werden müssen.

1 siehe Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Ist der Umweltschaden durch Feuerwerk vernachlässigbar?

Feuerwerk hat im Vergleich zu anderen Umweltbelastungen eine eher geringe Bedeutung. Dennoch handelt es sich um schädliche Einträge und Emissionen in Luft, Böden und Gewässer, die unnötig und vermeidbar sind. Neben der Umwelt belastet Feuerwerk zudem Menschen und Tiere.

Was ist Feinstaub?

Als Feinstaub werden kleine Teilchen in der Luft bezeichnet, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Luft schweben. Man unterscheidet verschiedene Grössen – zum Beispiel bezeichnet PM10 (Englisch für «Particulate Matter», in Deutsch «Feinstaubpartikel») Feinstaubpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 10 Mikrometern (das sind 0,01 Millimeter).

In der Schweiz gibt es festgelegte Tagesmittelgrenzwert für Feinstaub (PM10), weil Feinstaub der Gesundheit schadet. Grössere Partikel können beim Menschen in die Nasenhöhle, die Luftröhre und die Bronchien eindringen. Kleinere Partikel gelangen noch weiter in den Körper, bis in die kleinen Bronchien und Bronchiolen. Diese sehr kleinen Partikel können die Lungenbläschen erreichen und so auch in den Blutkreislauf gelangen1. Dabei besteht das Schadstoffgemisch, das bei der Explosion von Feuerwerkskörpern freigesetzt wird, aus einer Vielzahl von chemischen Verbindungen. Einige davon können – anders als zum Beispiel natürlicher Saharastaub – sogar krebserregend sein.

1 Siehe Von Arx, Urs (2014): Feuerwerkskörper. Umweltauswirkungen und Sicherheitsaspekte. und, u. a., Beitrag vom SRF So schädlich ist Feuerwerk fürs Klima wirklich (31.07.2023).