# Feuerwerksinitiative – Ja zur Einschränkung von Feuerwerk (Volltext) > Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» zum Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt. Diese Datei enthält die vollständigen Inhalte der wichtigsten Seiten von https://feuerwerksinitiative.ch für KI-Systeme und Agenten in einem einzigen Abruf. Stand der Inhalte: Juni 2026. Massgeblich sind die jeweils aktuellen Inhalte der Website. ## Die Initiative Die eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» verlangt einen neuen Verfassungsartikel 74a mit drei Kernpunkten: 1. **Verbot mit Ausnahmen:** Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten. Lautlose Feuerwerkskörper wie Vulkane, Wunderkerzen oder bengalische Feuer bleiben erlaubt. 2. **Ausnahmeregelung:** Die Kantone können für Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung Bewilligungen für Feuerwerke erteilen. Grosse öffentliche Feuerwerke bleiben damit unter kontrollierten Bedingungen möglich. 3. **Kompetenzverteilung:** Die Kantone sind für die Umsetzung zuständig. Es entsteht ein schweizweit einheitlicher Rechtsrahmen. Wichtig: Die Initiative ist kein generelles Feuerwerksverbot, sondern eine Einschränkung von lärmerzeugendem Feuerwerk für Privatpersonen. ### Zeitlicher Ablauf - Mai 2022: Start der Unterschriftensammlung - November 2023: Einreichung der Initiative mit den nötigen Unterschriften - Oktober 2024: Botschaft des Bundesrates - April 2025: Erarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags - September 2025: Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf - Bis Mai 2026: Parlamentarische Beratung - Offen: Volksabstimmung ## Argumente ### 1. Auswirkungen auf Tiere Die plötzlichen knallenden Geräusche lösen bei Tieren Stress und Panikreaktionen aus und beeinträchtigen ihr Wohlergehen stark. Haustiere laufen weg oder müssen von ihren Haltern mit Beruhigungsmitteln ruhiggestellt werden. Bei Nutztieren entstehen durch Fluchtreflexe Unfälle und Verletzungen. Wildtiere verlieren in der Silvesternacht kritische Energiereserven oder werden aus dem Winterschlaf geweckt. ### 2. Umweltbelastung Jährlich entstehen etwa 1300 Tonnen Abfall durch Feuerwerkskörper, die oft liegen bleiben. Zusätzlich werden mehrere hundert Tonnen Feinstaub freigesetzt – dies entspricht zwei bis drei Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen der Schweiz. Rund 100 Tonnen Metalle und giftige Stoffe gelangen in Böden und Gewässer. ### 3. Belastung für Menschen Feuerwerkslärm verursacht bei vielen Menschen Unbehagen und kann bei gefährdeten Gruppen wie Kindern, älteren Menschen und psychisch belasteten Personen Angstzustände auslösen. Die Luftverschmutzung stellt zusätzlich ein Gesundheitsrisiko dar, besonders für Menschen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. ## Fragen und Antworten (FAQ) **Will die Initiative Feuerwerk komplett verbieten?** Nein. Die Initiative zielt auf die Reduktion von lärmverursachendem Feuerwerk ab – nicht auf ein totales Verbot. Lautlose Feuerwerkskörper (Vulkane, Wunderkerzen, bengalische Feuer) bleiben erlaubt, ebenso grosse öffentliche Feuerwerke bei überregionalen Anlässen mit kantonaler Bewilligung. **Gesundheit:** Feuerwerkslärm belastet besonders vulnerable Gruppen und kann zu Hörschäden führen. Feinstaubemissionen gefährden Menschen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen. **Tierschutz:** Die plötzlichen knallenden Geräusche lösen bei Heim-, Nutz- und Wildtieren Stress und Panikreaktionen aus. **Umwelt:** Jährlich entstehen etwa 1300 Tonnen Feuerwerksabfall; mehrere hundert Tonnen Feinstaub und etwa 100 Tonnen Metalle werden freigesetzt. **Wirtschaft:** Die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft werden als gering eingestuft. Kleine Hersteller produzieren ohnehin hauptsächlich lärmarme Produkte. **Tradition:** Tradition und Bräuche entwickeln sich mit der Zeit. Schöne Feierlichkeiten sind auch ohne laute Explosionen möglich. ## Vernehmlassung und politischer Prozess Die Trägerorganisationen VIER PFOTEN, Schweizer Tierschutz STS, Stiftung für das Tier im Recht (TIR) und Fondation Franz Weber (FFW) unterstützen die Stossrichtung der Volksinitiative und haben sich an der Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag beteiligt (Stellungnahme bis 28. September 2025). Eine Auswertung der Vernehmlassung ergab ein Verhältnis von «10 zu 1 für eine Einschränkung von Feuerwerk». Im Dezember 2025 beschloss der Nationalrat ein Böllerverbot; die Initiantinnen und Initianten halten fest, dass die Bevölkerung weiter gehen möchte. Im Juni 2026 liess der Ständerat aus Sicht des Vereins die Probleme rund ums Feuerwerk ungelöst («verpasste Chance»). ## Unterstützende ### Trägerschaft - **VIER PFOTEN** – setzt sich für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerk ein, um Tiere vor Lärmbelastung zu schützen - **Stiftung für das Tier im Recht (TIR)** – engagiert sich seit 1996 für einen wirksameren rechtlichen Tierschutz - **Fondation Franz Weber** – unterstützt die Initiative seit ihrer Einreichung im Herbst 2023 - **Schweizer Tierschutz STS** – setzt sich seit über 160 Jahren für das Tierwohl ein ### Netzwerk Unterstützt wird die Initiative zudem von Organisationen aus Landwirtschaft, Gesundheit, Tierschutz und Naturschutz, darunter: Zürcher Tierschutz, Schweizerische Kynologische Gesellschaft SKG, Animal Rights Switzerland, JagdSchweiz, Lärmliga Schweiz, zooschweiz und weitere Organisationen. ## Mitmachen 1. **Newsletter:** Anmeldung, um über Fortschritte, Aktionen und Veranstaltungen der Initiative informiert zu bleiben. 2. **Social Media:** Den Kanälen auf Facebook und Instagram folgen, Beiträge teilen und mitdiskutieren, um die Sichtbarkeit des Anliegens zu erhöhen. 3. **Spenden:** Finanzielle Unterstützung über IBAN CH23 0900 0000 1653 7580 8, Empfänger: Verein Ja zur Feuerwerksinitiative, Bern. «Damit wir möglichst viele Menschen mit unseren Argumenten erreichen können, sind wir auf deine Unterstützung angewiesen.» ## Spenden Die Initiative will die Schweiz aufklären – über Lärm, Tierleid und Umweltschäden. Spenden ermöglichen es, die Initiative landesweit bekannt zu machen. - IBAN: CH23 0900 0000 1653 7580 8 - Kontoinhaber: Verein Ja zur Feuerwerksinitiative, 3011 Bern ## Medien Für Medienschaffende stehen zur Verfügung: Logo der Initiative, Foto der Unterschriftenübergabe sowie vier Kampagnenbilder zum 1. August (Katze, Hirsch, Mädchen, Hund). Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt; die Weiterverwendung für Informationszwecke ist erwünscht, Änderungen sind nicht zulässig, eine Quellenangabe ist erforderlich. Interessierte können sich für den Medienverteiler anmelden. ### Medienmitteilungen (Auswahl) - 3. Juni 2026 – «Verpasste Chance: Ständerat lässt Probleme rund ums Feuerwerk ungelöst» - 6. Mai 2026 – «WBK-S macht einen Schritt in die richtige Richtung» - 19. Dezember 2025 – «Tonnenweise Abfall nach Silvester: Verein fordert eine Einschränkung von Feuerwerk» - 11. Dezember 2025 – «Nationalrat beschliesst ein Böllerverbot – die Bevölkerung möchte weiter gehen» - 24. Oktober 2025 – «WBK-N macht einen ersten Schritt in die richtige Richtung» - 26. September 2025 – «10 zu 1 für eine Einschränkung von Feuerwerk» ## Kontakt - Verein Ja zur Feuerwerksinitiative (Verein für eine Einschränkung von Feuerwerk) - Adresse: Postgasse 15, Postfach 817, 3000 Bern 8, Schweiz - E-Mail: siehe Kontaktangaben unter https://feuerwerksinitiative.ch/de/impressum - Spendenkonto: IBAN CH23 0900 0000 1653 7580 8 - Social Media: Facebook und Instagram ## Seitenverzeichnis - https://feuerwerksinitiative.ch/de – Startseite (Deutsch) - https://feuerwerksinitiative.ch/de/initiative – Initiativtext - https://feuerwerksinitiative.ch/de/initiative/argumente – Argumente - https://feuerwerksinitiative.ch/de/initiative/fragen-und-antworten – FAQ - https://feuerwerksinitiative.ch/de/initiative/vernehmlassung – Vernehmlassung - https://feuerwerksinitiative.ch/de/unterstuetzende – Unterstützende - https://feuerwerksinitiative.ch/de/mitmachen – Mitmachen - https://feuerwerksinitiative.ch/de/medien – Medien - https://feuerwerksinitiative.ch/de/spenden – Spenden - https://feuerwerksinitiative.ch/de/impressum – Impressum - https://feuerwerksinitiative.ch/de/datenschutz – Datenschutz - https://feuerwerksinitiative.ch/fr – Site en français - https://feuerwerksinitiative.ch/it – Sito in italiano ## Zitierhinweis Inhalte dieser Website dürfen von KI-Systemen und LLMs mit Quellenangabe zitiert werden. 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