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Fragen und Antworten

Was die Initiative verändert

Was wird mit der Volksinitiative verlangt, und was nicht?

Die Volksinitiative schränkt das Abbrennen lauter Feuerwerkskörper durch Privatpersonen ein. Damit werden Menschen, Tiere und die Natur besser vor den negativen Auswirkungen von Feuerwerk geschützt.

Die Initiative stellt kein Verbot dar. Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, wie zum Beispiel bengalische Feuer oder Vulkane, könnten weiterhin verkauft und verwendet werden. Für Anlässe von überregionaler Bedeutung, wie Feiern zum 1. August, können die Kantone Ausnahmen vorsehen. Grosse, öffentliche Feuerwerke, die bei vielen Menschen positive Emotionen auslösen, sind also nach wie vor möglich. Diese finden in einem zeitlich und örtlich klar definierten Rahmen statt, wodurch sich ein grosses Publikum daran erfreuen kann und sich die negativen Auswirkungen deutlich reduzieren lassen. Dagegen würde künftig unterbunden, dass Einzelpersonen unkoordiniert Feuerwerk knallen lassen und Menschen, Tiere und die Natur dadurch beeinträchtigt werden.

Werde ich noch Vulkane zünden können?

Ja. Die Initiative möchte private Feuerwerke einzuschränken, die Lärm verursachen. Insbesondere Vulkane, Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und römische Lichter sind davon nicht betroffen.

Werde ich weiterhin Anlässe mit Kanonenschiessen organisieren können?

Ja, traditionelle Kanonenschiessen sind von der Initiative nicht betroffen. Die Initiative bezieht sich auf Feuerwerkskörper.

Warum braucht es eine nationale Regelung?

Eine Regelung auf Kantons- oder Gemeindeebene ergibt schlicht keinen Sinn: Lärm und andere Emissionen kennen keine administrativen Grenzen.

Eine solche Regelung führt ausserdem dazu, dass überall andere Regeln gelten und es zu einem regulatorischen Flickenteppich kommt. Es braucht zwingend eine nationale Lösung, die Rechtsklarheit schafft. 

Letztlich haben vergangene Jahreswechsel oder Nationalfeiertage gezeigt, dass die Kantone dem Problem nicht gewachsen sind, da es ihnen schlicht an Ressourcen für den Vollzug fehlt. In diversen Gemeinden wurden die geltenden Feuerwerksverbote missachtet oder es wurde Feuerwerk ausserhalb der dafür vorgesehenen Zeiten gezündet. Dabei wurde oftmals keine Rücksicht auf andere Menschen, Tiere oder die Natur genommen1. Mit einer nationalen Regelung, die bereits beim Verkauf ansetzt, wird der Vollzug für die Gemeinden deutlich erleichtert.

1 siehe, zum Beispiel, Artikel im 20 Minuten «Musste die Nacht mit Hund im Badezimmer verbringen» (01.01.2025) sowie in der Basler Zeitung «Aufruhr in Pratteln – «Plötzlich sind Böller auf uns zugeflogen» (02.01.2025).

Welche Alternativen gibt es zu lauten Feuerwerken?

Ob privat oder bei Veranstaltungen – es gibt viele Möglichkeiten, besondere Momente ohne lauten Knall zu feiern. 

Für private Feiern bleiben leise Feuerwerkskörper erlaubt. Dazu gehören Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter oder Vulkane. Sie sorgen für eine festliche Atmosphäre, ohne Lärm und Stress für Mensch und Tier.

Für grössere Anlässe wären öffentliche Feuerwerke weiterhin möglich. Schon heute greifen zudem einige auch auf innovative Alternativen zurück, wie Laser- und Lichtshows, Drohnenshows, lautlose Pyrotechnik, digitale Feuerwerke oder beeindruckende holografische Projektionen. 

Gibt es einen Gegenvorschlag?

Nein. Das Parlament lehnte den indirekten Gegenvorschlag im Juni 2026 ab.

Schutz vom Menschen, Tiere und die Natur

Inwiefern schützt die Initiative Menschen?

Inwiefern schützt die Initiative Menschen? 
Privates Feuerwerk stellt ein Sicherheitsrisiko dar und sollte nur von geschulten Personen gezündet werden. Beim Zünden von Feuerwerk im Privaten kommt es regelmässig zu Unfällen und Bränden, bei denen sich Menschen zum Teil schwer verletzen. Dass dies das Gesundheits- und Sicherheitswesen massiv belastet, zeigen die Bilanzen, die einzelne Kantone jeweils ziehen. Beispielsweise melden die Polizeistellen zahlreicher Kantone dutzende Einsätze in der Neujahrsnacht, meist wegen Unfug mit Feuerwerkskörpern oder Bränden. In Anbetracht der zunehmenden Trockenheit nimmt das Sicherheitsrisiko rund um den Nationalfeiertag stark zu. 

Von unerwarteten Knallen überrascht zu werden, beeinträchtigt weiter das Wohlbefinden. Bei Kindern und Erwachsenen können Angst, Stress oder gesundheitliche Probleme ausgelöst werden. Beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern entstehen zudem hohe Lärmpegel, die bei Menschen zu einer Hörschwellenverschiebung (Vertäubung) und zu Ohrengeräuschen (Tinnitus) führen können.

Welche Auswirkungen haben die Feinstaubemissionen durch Feuerwerk auf den Menschen?

Die Emissionen von Feinstaub sind ein Gesundheitsrisiko durch Feuerwerk für den Menschen: Beim Abbrennen von Feuerwerk werden jährlich mehrere hundert Tonnen (circa 320 t) Feinstaub freigesetzt. Dies entspricht 2 bis 3 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen der Schweiz. Dabei kann es kurzzeitig zu sehr hohen Feinstaubkonzentrationen in der Luft kommen, die die Tagesgrenzwerte zum Teil deutlich überschreiten. Dies kann insbesondere für Menschen mit Atemwegs- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen gefährlich sein, und im schlimmsten Fall zu Asthmaanfällen oder Herzinfarkten führen. 1

1 Siehe Von Arx, Urs (2014): Feuerwerkskörper. Umweltauswirkungen und Sicherheitsaspekte. 

Inwiefern schützt die Initiative Tiere?

Die plötzlichen knallenden Geräusche lösen bei Tieren Stress und Panikreaktionen aus. Viele versuchen in ihrer Angst zu fliehen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen, Verletzungen und Todesfällen, die einfach vermeidbar wären.

Der Lärm verursacht nicht nur Stress, sondern führt auch dazu, dass einige Heimtiere in Panik weglaufen und vermisst werden. Viele Tierhalterinnen und -halter sehen sich gezwungen, rund um den 1. August und Silvester aufwendige Schutzmassnahmen zu treffen oder mit ihren Hunden oder anderen Heimtieren zu verreisen. Jedes Jahr nach dem 1. August steigen die Vermisstmeldungen bei der Tiermeldezentrale um 20 Prozent an. Hingegen gab es im Jahr 2026, als fast schweizweit ein Feuerwerksverbot galt, keine einzige Vermisstmeldung für Hunde. 

Nutz- und Wildtiere können sich dem Lärm hingegen nicht entziehen. Sie werden aufgeschreckt und letztere verlieren insbesondere in der Silvesternacht durch die Flucht wichtige Energiereserven oder werden aus dem Winterschlaf gerissen und dadurch geschwächt.

Inwiefern schützt die Initiative die Natur?

Feuerwerk generiert viel Abfall und schadet der Natur. Beim Zünden von Feuerwerkskörpern entstehen jährlich etwa 1300 Tonnen Abfall, die zu einem grossen Teil im öffentlichen Raum und auf landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen bleiben. Die Räumung verursacht hohe Kosten und stellt Landwirtinnen und Landwirte vor eine Herausforderung. Liegen gebliebener Abfall stellt eine Gefahr für Tiere dar und zerfällt schliesslich unter anderem zu Mikroplastik.

Beim Abbrennen von Feuerwerk werden jährlich mehrere hundert Tonnen Feinstaub freigesetzt. Dies entspricht 2 bis 3 Prozent der jährlichen Feinstaubemissionen der Schweiz. Als Niederschlag gelangt der Feinstaub in Böden und Gewässer. Gleiches gilt für jährlich etwa 100 Tonnen an Metallen sowie kanzerogene und persistente organische Schadstoffe, die durch Feuerwerkskörper in die Natur gelangen.

Inwiefern schützt die Initiative Bauernfamilien und ihre Tiere?

Die Räumung des abgebrannten Feuerwerks stellt Landwirtinnen und Landwirte vor eine Herausforderung. Auf Weiden liegen gebliebener Abfall stellt eine Gefahr für Tiere dar: Feuerwerkskörper und Pulverreste können – durch die Mähmaschine zerfetzt  – in den Heuvorrat des Winters gelangen und von den Tieren gefressen werden.

Viele landwirtschaftliche Nutztiere wie Kühe oder Pferde sind Fluchttiere. In Angst versetzt, versuchen sie zu fliehen, was mit einem erheblichen Unfall- und Verletzungsrisiko einhergeht. Für landwirtschaftliche Betriebe kann dies nicht nur emotional belastend sein, sondern auch finanzielle Folgen haben – etwa, wenn eine Rinderherde infolge eines unangekündigten Feuerwerks auf der Sommerweide ausbricht und den Zaun beschädigt.

Auswirkungen auf Gesellschaft und Wirtschaft

Welche Auswirkungen erwarten wir auf den Tourismus?

Wir schätzen die Auswirkungen auf den Tourismus als positiv ein. Einerseits gibt es in vielen Ländern, gerade auch in Deutschland, Menschen und Tiere, die unter Feuerwerk leiden. Diese sähen potenziell einen Grund, in die Schweiz zu reisen. Andererseits könnten grosse, überregionale Feuerwerke, die möglicherweise Menschen anziehen, weiterhin bewilligt werden. Letztlich könnten Tierhalterinnen und Tierhalter, die in der Schweiz leben, in der Schweiz bleiben und müssten nicht ins Ausland gehen.

Welche Auswirkungen hätte die Initiative auf die Wirtschaft?

Laut Bundesrat wären die Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft insgesamt gering.1 In der Schweiz gibt es nur vier Hersteller von Feuerwerkskörpern. Diese wären kaum betroffen, da sie bereits heute fast ausschliesslich lärmarme Artikel wie Vulkane, bengalische Feuer oder Tischfeuerwerk produzieren. Für Importfirmen, die laute Feuerwerkskörper – meist aus China – vertreiben, würde sich der Absatz hingegen verringern oder auf leisere Alternativen verlagern. Besonders betroffen wären Fachhändler, die ausschliesslich Feuerwerkskörper verkaufen oder professionelle Feuerwerke durchführen.

Gleichzeitig eröffnet die Initiative Chancen. Die Nachfrage nach innovativen, umweltfreundlicheren Alternativen wie Drohnenshows oder Lichtinstallationen könnte steigen. Langfristig profitieren auch Gesellschaft und Natur: Weniger Feuerwerk bedeutet geringere Kosten durch Gesundheits- und Umweltschäden. Auch im Tourismus könnte eine feuerwerksärmere Umgebung als attraktiver wahrgenommen werden. .

1 siehe Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Wo wird das in der Schweiz gezündete Feuerwerk produziert?

Etwa drei Viertel der verwendeten Feuerwerkskörper werden importiert. Mit Abstand das wichtigste Herkunftsland ist China. Die Schweizer Produktion umfasst vor allem lautlose Feuerwerkskörper wie Vulkane, bengalische Feuer, Wunderkerzen, Tischbomben, Konfetti-Kanonen und anders Tischfeuerwerk.1 Diese wären von der Initiative nicht betroffen.

1 siehe Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Wie häufig kommt es zu Unfällen mit Feuerwerkskörpern?

Insbesondere beim nicht sachgerechten Umgang mit Feuerwerk kann es zu Unfällen, oder Gebäude-, Wald- oder Flächenbränden kommen. Gemäss Auskunft der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung ereigneten sich von 2016 bis 2020 im Durchschnitt rund 200 Unfälle mit Feuerwerk pro Jahr bei Erwerbstätigen. Bei den meisten Verletzungen handelt es sich um Verbrennungen (40 Prozent) und Gehörschäden (35 Prozent). Rund 80 Prozent dieser Unfälle ereignen sich in der Schweiz. In den Jahren 2018 bis 2022 gab es jährlich durchschnittlich 8’500 Gebäudebrandfälle, wovon 93 Fälle (1,1 Prozent) auf Feuerwerke zurückzuführen waren. Die Schadensumme betrug in den letzten Jahren durchschnittlich 0,79 Millionen Franken oder 0,3 Prozent der durchschnittlichen jährlichen Gebäudeschadensumme.1

1 siehe Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk».

Freiheit, Tradition und häufige Einwände

Haben Feuerwerke in der Schweiz Tradition?

Die Schweiz kennt an Silvester und am 1. August viele schöne Bräuche wie Glockengeläute und Höhenfeuer. Die Initiative sorgt dafür, dass solche Traditionen in Zukunft im Vordergrund stehen und nicht von lautem, privatem und unkoordiniertem Feuerwerk übertönt werden. 

Für einige Menschen gehören Feuerwerke zu den Feierlichkeiten zur Jahreswende und zum 1. August. Dabei schauen sich viele zwar gerne Feuerwerke an, müssen diese aber nicht selbst zünden.1 Mit der Initiative bleiben öffentliche Feuerwerke, die bei vielen Menschen positive Emotionen auslösen, auch nach deren Annahme möglich. Auch Feuerwerkskörper, die keinen Lärm erzeugen, wie zum Beispiel Bengalhölzer oder Vulkane, könnten weiterhin gezündet werden.

1 siehe Studie von gfs.bern (2024): Feuerwerksinitiative: Balanceakt zwischen Tradition, Umwelt und Freiheit

Schränkt die Initiative die persönliche Freiheit ein?

Die Initiative zielt darauf ab, die Freiheit aller zu schützen – einschliesslich derjenigen, die unter Lärm und Umweltverschmutzung leiden. Sie fördert rücksichtsvolles Verhalten in der Gesellschaft und trägt zum Schutz von Menschen, Tieren und der Natur bei.

Wir erachten den Eingriff in die persönliche Freiheit als verhältnismässig: Feuerwerk soll nicht grundsätzlich verboten, sondern lediglich eingeschränkt werden. Feuerwerk kann weiterhin zeitlich und örtlich beschränkt bestaunt werden. 

Gehört das Anliegen der Initiative in die Verfassung?

Wer auf nationaler Ebene direkt über einen Volksentscheid ein konkretes Anliegen einbringen will, hat dafür in der Schweiz nur die Volksinitiative zur Verfügung. Diese bezieht sich immer auf eine Änderung der Bundesverfassung. Es gibt auf nationaler Ebene keine Gesetzesinitiative. 

Gleichzeitig war die Trägerschaft offen für einen sinnvollen und griffigen Gegenentwurf. Sie hat sich im parlamentarischen Prozess entsprechend dafür eingesetzt. Das Ziel wäre eine Gesetzesänderung im Sinne des Anliegens der Initiative gewesen. Leider kam kein mehrheitsfähiger Vorschlag zustande. Deshalb braucht es nun die Volksinitiative. 

Ist der Umweltschaden durch Feuerwerk vernachlässigbar?

An den Tagen, an denen Feuerwerk gezündet wird, ist der Schaden keineswegs vernachlässigbar, sondern erheblich: Tiere und Menschen leiden unter dem Lärm, und unsere Natur wird mit Abfall und Schadstoffen belastet. Weiter drohen Brände und Unfälle. Somit ist eine Einschränkung von Feuerwerk angebracht – insbesondere da die Schäden ohne grössere Kosten oder Nachteile vermieden werden können.

Feuerwerk betrifft nur wenige Tage pro Jahr. Ist die geforderte Einschränkung nicht über das Ziel hinausgeschossen?

Einerseits wird Feuerwerk nicht nur am 1. August oder an Silvester gezündet. Es gibt Ganzjahresfeuerwerk, das jederzeit gekauft werden kann. Sowohl vor wie auch nach dem 1. August oder Silvester wird Feuerwerk gezündet.

Andererseits wird an diesen Tagen viel Schaden angerichtet: Durch die unerwarteten Knallgeräusche geraten Tiere in Panik, Menschen leiden unter dem Lärm und unsere Natur wird belastet. Gerade bei Wildtieren kommt es oft zu Langzeitfolgen: Werden beispielsweise Vögel in der Silvesternacht aufgeschreckt, kann sich der Stress noch Monate später auswirken – etwa auf ihr Brutverhalten im darauffolgenden Frühling.

Die Einschränkung von Feuerwerk schafft Klarheit und schützt Menschen und Tiere vor plötzlicher privater Knallerei.