Statement zur Botschaft des Bundesrates zur Feuerwerksinitiative
Bedauerlich: Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» ab
Zürich, 17. Oktober 2024 – Um die Belastung durch laut knallendes Feuerwerk auf ein erträgliches Mass zu reduzieren, haben fast 140'000 Schweizerinnen und Schweizer die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» unterschrieben, wodurch diese formell zustande gekommen ist. Zu den zahlreichen Unterstützenden dieser Initiative gehören unter anderem die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), der Schweizer Tierschutz STS, die Fondation Franz Weber und die globale Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. Eine andere Position bezieht dagegen der Bundesrat, der aktuell keinen Handlungsbedarf sieht und die Initiative zur Ablehnung empfiehlt.
Der Bundesrat begründet die Ablehnung der Initiative in seiner gestrigen Medienmitteilung unter anderem damit, dass die aktuelle Gesetzgebung den Kantonen und Gemeinden bereits ausreichende Möglichkeiten zur Einschränkung von Feuerwerken gebe und zusätzliche landesweite Regelungen nicht notwendig seien. Der Bundesrat betont, dass Traditionen wie Feuerwerke in der Schweiz tief verankert sind und durch bestehende Bestimmungen bereits Rücksicht auf die Umwelt sowie auf Tiere genommen werde. Er sieht daher die Verantwortung bei den lokalen Behörden, situativ und bedarfsgerecht über Einschränkungen zu entscheiden.
Die vier Organisationen vertreten dazu folgende Meinung:
Wir bedauern die Entscheidung des Bundesrates, die Initiative abzulehnen. Dennoch sehen wir diese Ablehnung als Chance, den Diskurs weiterzuführen. Nun liegt die Verantwortung beim Parlament, und wir hoffen, dass die gewählten Volksvertreterinnen und Vertreter die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen und die dringenden Probleme anerkennen, die mit privatem Feuerwerk verbunden sind. Besonders in Bezug auf Lärmemissionen, den Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt bleibt unsere Initiative ein notwendiger Schritt. Wir werden den parlamentarischen Prozess eng begleiten, um sicherzustellen, dass diese Punkte nicht übersehen werden.
In der Botschaft betont der Bundesrat mehrfach, dass Feuerwerk oft als Kunstform angesehen wird, und gerade deshalb ist es aus unserer Sicht umso wichtiger, dass dieses professionell und von Fachleuten durchgeführt wird. Die von der Initiative geforderte gezielte Einschränkung soll sicherstellen, dass grössere Feuerwerke weiterhin von öffentlichen Institutionen umgesetzt werden können. Dies bewahrt die positiven Emotionen, die viele Menschen mit Feuerwerken verbinden, und sorgt dafür, dass solche Erlebnisse bewusster und nachhaltiger gestaltet werden. Gleichzeitig würde dadurch die unnötige und schädliche Knallerei auf den Strassen reduziert, die sowohl Menschen als auch Tieren Stress zufügt und die Umwelt schädigt.
Der Bundesrat selbst hat erkannt, dass der Schutz von Wildtieren und Haustieren durch die aktuelle Gesetzgebung nicht ausreichend gewährleistet ist und bezieht sich daher auf die Verantwortung der Tierhaltenden und Kantone. Trotz ihrer Pflichten nach dem Jagdgesetz, können die Kantone den Schutz der Wildtiere nicht sicherstellen, da Lärm keine administrativen Grenzen kennt. Ein nationaler Ansatz zur Einschränkung lärmerzeugender Feuerwerke ist daher dringend notwendig.
Die von der Initiative vorgeschlagene Einschränkung ist klar verhältnismässig. Überregionale Events bleiben weiterhin möglich, während lärmarme Feuerwerkskörper im privaten Bereich die Belastungen für Umwelt und Gesundheit erheblich verringern würden. Eine solche Massnahme würde auch die Zahl der Unfälle und Brände, die durch Feuerwerke verursacht werden, reduzieren. Zudem wäre es nicht mehr nötig, dass Menschen extra ins Ausland reisen müssen, um laute Feuerwerke zu umgehen.
Unser Fazit zur Botschaft des Bundesrates: Letztlich hat der Bundesrat die zentralen Probleme, die durch lärmerzeugendes Feuerwerk verursacht werden, erkannt und in seiner Botschaft selbst aufgelistet. Diese betreffen nicht nur sensible Menschen, sondern auch Umweltverschmutzung, Littering, Tierleid und Unfälle. Unsere verschiedenen Argumente zeigen sehr deutlich, dass eine Einschränkung von lärmerzeugendem Feuerwerk nicht nur verhältnismässig wäre, sondern das Ziel – den Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt – ohne grossen Mehraufwand erreichen könnte. Deshalb ist es uns nicht verständlich, dass der Bundesrat keinen Handlungsbedarf auf nationaler Ebene beim Umgang mit lärmerzeugendem Feuerwerk sieht.