Die WBK-N beschliesst heute die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags
Die vorbereitende Kommission des Nationalrats nimmt das Anliegen der Initiative für eine Einschränkung von Feuerwerk ernst
Bern, 31. Januar 2025 - Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat sich heute für einen indirekten Gegenvorschlag zur Feuerwerksinitiative ausgesprochen. Die Trägerorganisationen der Initiative, zu denen der Schweizer Tierschutz STS, die Stiftung für das Tier im Recht (TIR), die Fondation Franz Weber und die Tierschutzorganisation VIER PFOTEN gehören, bewerten diesen Entscheid positiv. Die WBK-N macht damit deutlich, Menschen, Tiere und die Umwelt besser vor den negativen Auswirkungen von laut knallendem Feuerwerk schützen zu wollen. Es braucht nun eine Lösung auf nationaler Ebene, die Rechtssicherheit im Umgang mit Feuerwerk schafft.
Ein Grossteil der Bevölkerung ist mit dem Status quo unzufrieden. Dies aus gutem Grund: Erneut hat es rund um den Jahreswechsel durch Feuerwerk teilweise schwere Verletzungen gegeben. Das Gesundheits- und Sicherheitswesen war in dieser Zeit massiv belastet. Hinzu kommt, dass zahlreiche Menschen, genau wie Heim-, Nutz- und Wildtiere in Angst und Panik versetzt werden und langfristige negative Auswirkungen auf die Gesundheit drohen können. Und auch die Umwelt leidet am letzten und ersten Tag des Jahres unter den beträchtlichen Abfallmengen und der starken Verschmutzung durch Feinstaub.
Feuerwerke und deren negative Auswirkungen sind längst nicht mehr nur auf die Tage vor und nach Silvester sowie den Nationalfeiertag am 1. August beschränkt. Viele Gemeinden haben das Problem erkannt und mit Einschränkungen oder politischen Vorstössen darauf reagiert. Dies ist grundsätzlich begrüssenswert, allerdings entsteht dadurch ein schweizweiter Flickenteppich an Regelungen; Lärm kennt keine Gemeindegrenzen. Es braucht daher eine Lösung auf nationaler Ebene, die Rechtssicherheit im Umgang mit Feuerwerk schafft.
Wichtiger Schritt in die richtige Richtung
Einen wichtigen Schritt in diese Richtung hat heute die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) getan. Sie hat sich heute mit 14 zu 11 Stimmen für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags, also für eine Änderung auf Gesetzes- anstatt Verfassungsstufe, zur Feuerwerksinitiative ausgesprochen. Das Initiativkomitee begrüsst diesen Entscheid und ist offen für einen griffigen Gegenvorschlag. Dies dürfte bei einem Grossteil der Schweizer Stimmbevölkerung ähnlich aussehen. So haben Umfragen ergeben, dass sich zwar rund drei Viertel der Schweizerinnen und Schweizer gerne Feuerwerk ansehen, selber aber nie Feuerwerkskörper kaufen. Von denjenigen, die Feuerwerk erwerben, beschränkt sich die Mehrheit auf lautlose Feuerwerkskörper.
Die Feuerwerksinitiative greift genau diese Bedürfnisse auf. Ihre Umsetzung würde den Wunsch der Bevölkerung berücksichtigen, grosse Feuerwerke weiterhin zu erleben – allerdings nur solche, die bewilligt wurden. Der Erwerb und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände zu Vergnügungszwecken, die mehr als einen vernachlässigbaren Lärmpegel erzeugen, sollen dagegen eingeschränkt werden. Davon nicht betroffen wären insbesondere Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows, aber auch Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows, soweit deren Lärm vernachlässigbar ist.
Die WBK-N nimmt das Anliegen der Bevölkerung ernst und will einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten. Nun liegt es an der vorbereitenden Kommission des Ständerats, das weitere Vorgehen zu gestalten. Ob der indirekte Gegenvorschlag tatsächlich den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird, bleibt abzuwarten.